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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hier wird Bezug genommen auf den vorhergegangenen TOP.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Für eine öffentlich Einrichtung, deren gesetzliche Grundlage eine Satzung ist, können auch nur durch eine Gebührensatzung entstandene Aufwendungen auf die Benutzer umgelegt werden. Gesetzesgrundlage hierfür sind Art. 2 und 8 Kommunalabgabegesetz (KAG).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung, mittel- und unkalkulierbar

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2015: €

Einmalig 2015: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

siehe Anmerkungen im vorher beratenen TOP.

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt zur „Satzung über die Obdachlosenunterkunft des Markt Mering –OUS“, die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterbringung des Marktes Mering (Obdachlosenunterbringungsgebührensatzung –OUGS)“, der Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Anlage/n

Satzung

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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