Sachverhalt:
Bei der Gemeinde Steindorf wurde ein mündlicher Antrag durch den Grundstückseigentümer auf eine Nutzungsänderung für das betreffende Plangebiet gestellt. Die dortige landwirtschaftliche Nutzung geht in ihrem Anteil immer weiter zurück und es zeichnet sich eine vorwiegend gewerbliche Nutzung ab. Das Vorhaben betrifft die Fl.Nr. 27/1 Gemarkung Eresried.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Um ein verträgliches Nebeneinander von Gewerbe und angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen zu gewährleisten und Rechtssicherheit für die geplante Nutzung zu erhalten, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB unumgänglich. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, kann die Gemeinde Bebauungspläne nach ihren Belangen, Bedürfnissen und Erwartungen der Bauwerber, im Rahmen ihrer Planungshoheit jederzeit aufstellen und beschließen..
Die Erneuerung der Halle erfolgte nach Zustimmung der LRA nach § 35 BauGB, da es sich um Außenbereich handelt. Die Genehmigung durch die Gemeinde erfolgte aufgrund der Privilegierung des Vorhabens. Ein B-Plan erscheint nun sinnvoll, da die Nutzung immer mehr in den gewerblichen Bereich geht. Bisher ist der Bereich als Dorfgebiet dargestellt und gekennzeichnet. Ein Termin mit dem LRA steht nächste Woche an um sich mit der Entwicklung des Planes mit den Fachabteilungen abzustimmen.
Ein zusätzliches Wohngebäude auf dem Nachbargrundstück (Flnr.26)ist evtl. geplant. Abzuklären ist, ob dies dann möglich ist.
Es wird ein Gespräch mit dem LRA stattfinden indem die Nachbarschaftsinteressen angesprochen werden sollen. Der Geltungsbereich ist ggf. anzupassen. Ein Lärmgutachten (Betriebs-zeiten) ist zu erstellen.