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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Gemeinde Steindorf wurde ein mündlicher Antrag durch den Grundstückseigentümer auf eine Nutzungsänderung für das betreffende Plangebiet gestellt. Die dortige landwirtschaftliche Nutzung geht in ihrem Anteil immer weiter zurück und es zeichnet sich eine vorwiegend gewerbliche Nutzung ab. Das Vorhaben betrifft die Fl.Nr. 27/1 Gemarkung Eresried.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Um ein verträgliches Nebeneinander von Gewerbe und angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen zu gewährleisten und Rechtssicherheit für die geplante Nutzung zu erhalten, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB unumgänglich. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, kann die Gemeinde Bebauungspläne nach ihren Belangen, Bedürfnissen und Erwartungen der Bauwerber, im Rahmen ihrer Planungshoheit jederzeit aufstellen und beschließen..

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25. Er erhält die Bezeichnung „Eresried Süd“. Mit der Entwurfsplanung, der Planfertigung und den entsprechenden textlichen Ausarbeitungen wurde durch den Antragsteller das Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries, beauftragt. Die Verwaltung wird mit dem weiteren Verfahrensgang beauftragt.

 

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Anlage/n

 

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