Reduzieren

Sachverhalt:

Am 12.09.2016 wurde bei der Verwaltung ein schriftlicher Antrag zur Entfernung einer Linde auf öffentlichem Grund eingereicht.

Die Linde befindet sich auf öffentlichem Grund und beeinträchtigt (Verschmutzung der Ausstellungsfläche für Pkw`s)  lt. Schreiben des Antragstellers sein östlich liegendes Grundstück.

 

Bei der Linde handelt es sich um einen 14 m hohen Baum, Stammdurchmesser 52 cm, Kronendurchmesser 11 m, dessen Vitalität, lt. Baumgutachten als gut bezeichnet wurde. Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet, die letzte Kontrolle fand am 20.06.16 statt.

Der Kontrollintervall beträgt 2 Jahre.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Bei der Linde handelt es sich lt. Bebauungsplan-Nr. 15  „südlich der Wendelsteinstraße“ um einen zu erhaltenden Baum.

Unter § 6, 1 wurde festgelegt: „Sollte aus zwingenden Gründen der bezeichnete Baumbestand nicht erhalten werden können, so ist umgehend eine Ersatzpflanzung durchzuführen.“

 

Wie im beiliegenden Lageplan ersichtlich, befindet sich östlich des Grünstreifens, bzw. des Gehweges ein Grundstück (Fl.-Nr. 1861/2)  welches mit einer Breite von ca. 5.00 m im Besitz des Marktes Mering ist.

 

 

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Die Linde nicht zu fällen.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

13 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.