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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 12.09.2016 wurde bei der Verwaltung ein schriftlicher Antrag zur Entfernung einer Linde auf öffentlichem Grund eingereicht.

Die Linde befindet sich auf öffentlichem Grund und beeinträchtigt (Verschmutzung der Ausstellungsfläche für Pkw`s)  lt. Schreiben des Antragstellers sein östlich liegendes Grundstück.

 

Bei der Linde handelt es sich um einen 14 m hohen Baum, Stammdurchmesser 52 cm, Kronendurchmesser 11 m, dessen Vitalität, lt. Baumgutachten als gut bezeichnet wurde. Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet, die letzte Kontrolle fand am 20.06.16 statt.

Der Kontrollintervall beträgt 2 Jahre.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Bei der Linde handelt es sich lt. Bebauungsplan-Nr. 15  „südlich der Wendelsteinstraße“ um einen zu erhaltenden Baum.

Unter § 6, 1 wurde festgelegt: „Sollte aus zwingenden Gründen der bezeichnete Baumbestand nicht erhalten werden können, so ist umgehend eine Ersatzpflanzung durchzuführen.“

 

Wie im beiliegenden Lageplan ersichtlich, befindet sich östlich des Grünstreifens, bzw. des Gehweges ein Grundstück (Fl.-Nr. 1861/2)  welches mit einer Breite von ca. 5.00 m im Besitz des Marktes Mering ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

a) die Fällung der Linde durch den gemeindlichen Bauhof; sämtlich anfallende Kosten trägt der Antragsteller,

 

b)die Fällung der Linde durch den gemeindlichen Bauhof, einschl. einer Ersatzbepflanzung, alle anfallende Kosten trägt der Antragsteller,

 

c)die Linde zu fällen und lt. Bebauungsplan auf die gesamte Länge (Grünstreifen) Bäume anzupflanzen

 

d)die Linde nicht zu fällen, dem Antragsteller mitzuteilen, dass der Grundstücksstreifen mit einer Breite von ca. 5,00 m freizuhalten ist und somit keine Beeinträchtigung für sein Grundstück darstellt,

 

e) die Linde zu fällen.

 

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Anlage/n

Auszug aus dem Bebauungsplan,

Luftbild m. Bepflanzung

 

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