Sachverhalt:
Seit dem 07.06.2016 ist die Schlossmühle I wegen statischer Probleme gesperrt.
Im Mühlengebäude wurden Verdrehungen, Stauchungen und veränderte Risse in der tragenden Holzkonstruktion festgestellt.
Eine statische Überprüfung des Bestandes der Schlossmühle wurde am 14.06.2016 an das Ing. Büro Bytow in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis einer signifikanten Überschreitung der Auflagerpressung der Holzstützen und Überlastung der Unterzüge. Eine dringende Maßnahme zur Ertüchtigung der Statik ist erforderlich.
Ebenfalls wurde empfohlen die weitere Nutzung des Gebäudes dringend zu untersagen!
Außerdem ist der Brandschutz der Holzstützen nicht erfüllt.
Laut Statiker müssen die Fundamente freigelegt werden und der Baugrund durch einen Bodengutachter überprüft werden.
Der Auftrag für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes (Kosten 5.563,25 €) wurde dem Ing. Büro Bytow bereits erteilt.
Das Marktbauamt schlägt die Ausführung in Stahl vor, um die lichte Raumhöhe zu verbessern.
Die erarbeitete Kostenschätzung für die o.g. Maßnahme ergab eine geschätzte Bruttogesamtsumme in Höhe von ca. 350.000,--- bis 400.000,-- € (derzeitige Schätzung), zuzüglich aller Ingenieurleistungen (siehe Beschluss).
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Markt Mering hat mit Vertrag vom 23.04.1992 einen Pachtvertrag für das Mühlengebäude geschlossen.
Das Pachtverhältnis beginnt am 01. März 1992 und wird auf die Dauer von 33 Jahren abgeschlossen.
Auf Grund der Höhe der Investitionen entsteht im Gremium eine längere Diskussion, bei der sich drei Aspekte besonders herauskristallisieren:
> Es ist ein verbindliches Gespräch mit dem Eigentümer bezüglich der Kostentragung zu führen
und das Ergebnis entsprechend festzuhalten.
> Die Investition von ca 500.000,00 € ist vielen Mitgliedern des Gremiums im Vergleich zur
Restlaufzeit des Pachtvertrages zu hoch.
> In die Entscheidung einbezogen werden sollte eine Entscheidung über die Verlängerung des
bestehenden Pachtvertrages beziehungsweise über die bereits angedachte Alternativlösung
zur Errichtung eines Bürgerzentrums im Bereich des jetzigen sogenannten "Alten Klosters" an
der Klostergasse.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2017: gesch. ca. 500.000,-- € | Einmalig 2016: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Im Haushalt 2017 werden Gesamtkosten in Höhe von ca. 500.000,-- € eingestellt.