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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

In dem bereits bestehenden Vereinsgebäude soll das bisher nicht genutzte Dachgeschoß ausgebaut werden. In dieses soll ein Gruppenraum mit einer Fläche von 21,32 m² sowie ein Boulderraum mit Indoor-Boulderwand mit einer Fläche von 41,22 m² eingebaut werden. Zur Belichtung des Obergeschosses werden ostseitig 2 Gauben in Form von kleinen Zwerchgiebeln angebaut, westseitig werden 5 Dachflächenfenster eingebaut.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:10.10.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:10.12.2016

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:05.12.2016

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es sind insgesamt 3 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vorhanden, bei welchen es sich um Landwirtschaftsflächen handelt. Die Eigentümer des südlich angrenzenden Flurstückes haben dem Vorhaben zugestimmt. Die beiden anderen Flurstück gehören denselben Eigentümern. Da diese auswärts wohnen, konnte der Bauherr diese leider nicht erreichen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben genehmigungsfähig, da öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zugelassen werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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