- Beschreibung des Vorhabens
In dem bereits bestehenden Vereinsgebäude soll das bisher nicht genutzte Dachgeschoß ausgebaut werden. In dieses soll ein Gruppenraum mit einer Fläche von 21,32 m² sowie ein Boulderraum mit Indoor-Boulderwand mit einer Fläche von 41,22 m² eingebaut werden. Zur Belichtung des Obergeschosses werden ostseitig 2 Gauben in Form von kleinen Zwerchgiebeln angebaut, westseitig werden 5 Dachflächenfenster eingebaut.
- Fiktionsfrist
Eingang:10.10.2016
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:10.12.2016
Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:05.12.2016
- Nachbarbeteiligung
Es sind insgesamt 3 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vorhanden, bei welchen es sich um Landwirtschaftsflächen handelt. Die Eigentümer des südlich angrenzenden Flurstückes haben dem Vorhaben zugestimmt. Die beiden anderen Flurstück gehören denselben Eigentümern. Da diese auswärts wohnen, konnte der Bauherr diese leider nicht erreichen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben genehmigungsfähig, da öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.