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Sachverhalt:

Am 4. Mai 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen in der Herzog-Wilhelm Straße  und der Badanger Straße die Geschwindigkeit  auf 30 km/h zu beschränken.

 

Der Beschluss wurde bisher nicht umgsetzt da aufgrund der Stellungnahme der Polizei und der Verwaltung dies nicht im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung ist .

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Inzwischen liegt auch die Stellungnahme des LRA ( siehe Anhang) vor, auch hier wird eindeutig darauf verwiesen das die beschlossene Beschränkung nicht zulässig ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung, Kosten für Beschilderung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: ………..€

Einmalig 2015: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Eine Verlangsamung des Verkehrs durch die Anbringung von Verkehrsschildern mit dem Hinweis auf Straßenschäden wäre eine mögliche vorübergehende Lösung. Diese wäre jedoch mit Kosten verbunden. Ein Gespräch muss mit dem LRA wird stattfinden. Hr. Küppersbusch wird gebeten abzuklären ob das Aufstellen der Schilden eine mögliche vorübergehende Lösung wäre. 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Beschluss des Gemeinderates vom 4.5.2016 wird aufgehoben da nach der vorliegenden  Stellungnahme des Landratsamtes die Begrenzung der Geschwindigkeit nicht den Vorgaben der  Straßenverkehrsordnung entspricht .

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

1:7

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