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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 4. Mai 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen in der Herzog-Wilhelm Straße  und der Badanger Straße die Geschwindigkeit  auf 30 km/h zu beschränken.

 

Der Beschluss wurde bisher nicht umgsetzt da aufgrund der Stellungnahme der Polizei und der Verwaltung dies nicht im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung ist .

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Inzwischen liegt auch die Stellungnahme des LRA ( siehe Anhang) vor, auch hier wird eindeutig darauf verwiesen das die beschlossene Beschränkung nicht zulässig ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung, Kosten für Beschilderung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: ………..€

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss des Gemeinderates vom 4.5.2016 wird aufgehoben da nach der vorliegenden  Stellungnahme des Landratsamtes die Begrenzung der Geschwindigkeit nicht den Vorgaben der  Straßenverkehrsordnung entspricht .

 

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Anlage/n

Stellungnahme  landratsamt Aichach – Friedberg vom 8.8.2016

 

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