Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem derzeitigem Grundstück Bachstraße 7 ein wie im Lageplan/3-D-Skizze dargestelltes freistehendes Wohnhaus (3 Vollgeschosse, flach geneigtes Satteldach) mit Doppelgarage zu errichten. Für das Wohnhaus ist eine Größe von 12 x 9 Meter vorgesehen. Das Gebäude mit Doppelgarage soll bezüglich des Hochwasserschutzes auf einem Plateau (Länge 20 Meter, Breite 12 Meter, Höhe ca. 1 Meter) errichtet werden.
Mit der Bauvoranfrage sollen folgende Fragen geklärt werden:
1.Ist die geplante Lage auf dem Baugrundstück zulässig?
2.Ist die Errichtung eines Wohnhauses mit 3 Vollgeschossen zulässig?
3.Ist das Konzept zum Hochwasserschutz ausreichend?
4.Ist ein Abstand von 5 Meter zur Paar ausreichend?
II.Fiktionsfrist
Eingang:16.01.2017
Ende der Fiktionsfrist nach § 36 Abs. 2 BauGB16.03.2017
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung06.03.2017
III.Nachbarbeteiligung
Es gibt derzeit einen Nachbarn im baurechtlichen Sinne. Die entsprechende Unterschrift wurde nicht eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art der baulichen Nutzung, sowie hinsichtlich der zu überbauenden Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein. In direkter Umgebung (siehe Anlage) gibt es nur Häuser mit 2 Vollgeschossen. In der näheren Umgebung gibt es allerdings auch Gebäude mit 3 Vollgeschossen, z.B. die Bücherei und eventuell einige Wohngebäude in der Bouttevillestraße. Somit vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass sich das Wohngebäude mit 3 Vollgeschossen nach Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt.
Die Erschließung hinsichtlich der Wasserversorgung ist gesichert. Bezüglich der Erschließung hinsichtlich Entwässerung wurde von Herrn MBM Lichtenstern folgende zusammengefasste Stellungnahme abgegeben: Ein Anschluss des Schmutzwassers an die bestehende Kanalisation ist möglich. Das Niederschlags-/ Oberflächenwasser sollte nach Möglichkeit in die Paar abgeleitet werden, wenn die Anforderungen nach TRENOG („Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer“) erfüllt werden. Hierzu wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt Rücksprache gehalten.
Bezüglich der beiden Fragen zum Konzept des Hochwasserschutzes und zum Abstand zur Paar hat sich der Bauherr bereits selbst an Herrn Schmidbaur vom Wasserwirtschaftsamt gewandt. Aufgrund des vorgesehenen Plateaus wird die Forderung des Wasserwirtschaftsamtes beim Hochwasserschutz erfüllt. Ein Abstand von 5 Metern zur Paar unterschreitet den i.d.R. vom Wasserwirtschaftsamt geforderten Abstand zu Gewässern (7-7,5 Meter). Dem Bauherrn wurde allerdings der Abstand von 5 Metern zur Paar in Aussicht gestellt, soweit der Bauherr für eventuelle Mehrkosten bei Pflegemaßnahmen an der Paar aufkommt.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |