Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem derzeitigem Grundstück Bachstraße 7 ein wie im Lageplan/3-D-Skizze dargestelltes freistehendes Wohnhaus (3 Vollgeschosse, flach geneigtes Satteldach) mit Doppelgarage zu errichten. Für das Wohnhaus ist eine Größe von 12 x 9 Meter vorgesehen. Das Gebäude mit Doppelgarage soll bezüglich des Hochwasserschutzes auf einem Plateau (Länge 20 Meter, Breite 12 Meter, Höhe ca. 1 Meter) errichtet werden.

 

Mit der Bauvoranfrage sollen folgende Fragen geklärt werden:

 

  1. Ist die geplante Lage auf dem Baugrundstück zulässig?
  2. Ist die Errichtung eines Wohnhauses mit 3 Vollgeschossen zulässig?
  3. Ist das Konzept zum Hochwasserschutz ausreichend?
  4. Ist ein Abstand von 5 Meter zur Paar ausreichend?

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:16.01.2017

Ende der Fiktionsfrist nach § 36 Abs. 2 BauGB16.03.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung06.03.2017

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt derzeit einen Nachbarn im baurechtlichen Sinne. Die entsprechende Unterschrift wurde nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art der baulichen Nutzung, sowie hinsichtlich der zu überbauenden Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein. In direkter Umgebung (siehe Anlage) gibt es nur Häuser mit 2 Vollgeschossen. In der näheren Umgebung gibt es allerdings auch Gebäude mit 3 Vollgeschossen, z.B. die Bücherei und eventuell einige Wohngebäude in der Bouttevillestraße. Somit vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass sich das Wohngebäude mit 3 Vollgeschossen nach Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt.

 

Die Erschließung hinsichtlich der Wasserversorgung ist gesichert. Bezüglich der Erschließung hinsichtlich Entwässerung wurde von Herrn MBM Lichtenstern folgende zusammengefasste Stellungnahme abgegeben: Ein Anschluss des Schmutzwassers an die bestehende Kanalisation ist möglich. Das Niederschlags-/ Oberflächenwasser sollte nach Möglichkeit in die Paar abgeleitet werden, wenn die Anforderungen nach TRENOG („Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer“) erfüllt werden. Hierzu wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt Rücksprache gehalten.

 

Bezüglich der beiden Fragen zum Konzept des Hochwasserschutzes und zum Abstand zur Paar hat sich der Bauherr bereits selbst an Herrn Schmidbaur vom Wasserwirtschaftsamt gewandt. Aufgrund des vorgesehenen Plateaus wird die Forderung des Wasserwirtschaftsamtes beim Hochwasserschutz erfüllt. Ein Abstand von 5 Metern zur Paar unterschreitet den i.d.R. vom Wasserwirtschaftsamt geforderten Abstand zu Gewässern (7-7,5 Meter). Dem Bauherrn wurde allerdings der Abstand von 5 Metern zur Paar in Aussicht gestellt, soweit der Bauherr für eventuelle Mehrkosten bei Pflegemaßnahmen an der Paar aufkommt. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

 

Alternative 1:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Bauvoranfrage, da sich das Vorhaben in die nähere Umgebung gem. § 34 BauGB einfügt.

 

Alternative 2:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB nicht, da sich das Vorhaben nach Maß der Nutzung (Zahl der Vollgeschosse) gem. § 34 BauGB nicht in die nähere Umgebung einfügt.

 

Reduzieren
Anlage/n

Gezeichnete Lagepläne

3-Skizze des Hauses

Luftbild der umliegenden Bebauung

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.