Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.07.2016 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da die Erschließung nicht gesichert war.
Das Grundstück wird über den Privatweg, Flur-Nr. 1787/6 und 1787/12 erschlossen.
Bislang war für die östlich gelegene Flur-Nr. 1787/12 das Geh- und Fahrtrecht weder durch einen Miteigentumsanteil noch durch eine dingliche Sicherung nachgewiesen.
Zwischenzeitlich konnte der Bauherr gegenüber dem Landratsamt nachweisen, dass ein Geh- und Fahrtrecht eingetragen wurde. Demnach ist die Erschließung für das Bauvorhaben gesichert.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat mit Schreiben vom 07.03.2017 die Gemeinde Mering erneut um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten.
Das LRA weist in dem als Anlage beigefügten Schreiben darauf hin, dass die abstandsflächenrechtlichen Grundlagen für eine Genehmigung geschaffen wurden. Hierzu war es erforderlich, das Gebäude mit Brandschutzmaßnahmen und einer relativ geringen Reduzierung des Gebäudeumfanges um lediglich 3 bis 6 cm umzuplanen.
II. Fiktionsfrist
Eingang: | .2017 |
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: | .2017 |
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung: | .2017 |
III. Nachbarbeteiligung
Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt sind vollständig vorhanden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Wir bitten die rechtlichen Grundlagen dem Beschlußbuchauszug der Sitzung vom 18.07.2016 zu entnehmen.
Durch das nachgewiesene Geh- und Fahrtrecht ist die Erschließung gesichert.
Das Vorhaben fügt sich ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: €Einmalig 2017: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: