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Sachverhalt:

 

Inhalt der Stellungnahme:

Das geplante Sanierungsgebiet liegt südlich der Staatsstraße 2052 bei Abschnitt 300, Station 0,440 bis Station 0,566 und bei Abschnitt 320, Station 0,000 bis Station 0,114 die in diesem Bereich im Erschließungsbereich liegt.

Sofern die o. g. Sanierungssatzung Veränderungen von Bestandteilen der Staatsstraße 2052 in der Baulast des Freistaates Bayern vorschlägt, betrachten wir dies insoweit als gemeindliche Planungsvorstellungen, die für uns nicht verbindlich werden können. Über die Planung, Abwicklung, Kostentragung Unterhaltung etc. derartiger Maßnahmen muss ebenso wie für neue Straßeneinmündungen eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Baulastträgern abgeschlossen werden, in der diese Dinge verbindlich festgelegt werden.

 

Allgemeine Auflagen:

Das Staatliche Bauamt Augsburg macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- u. Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können.

Dem Straßengrundstück dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden.  Die Entwässerung der Staatsstraße 2052 muss gewährleistet sein. Dach-, Parkplatz-, Hof- und sonstige Abwässer dürfen nicht dem Straßengrund zugeleitet werden.

Ansonsten bestehen gegen die geplante Sanierungssatzung (Mering Zentrum) in der vorliegenden Form keine Bedenken und Einwände.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die Gemeinde wird dies im Verlauf der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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