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Sachverhalt:

 

Inhalt der Stellungnahme:

Im Sanierungsgebiet befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Telekommunikationslinien der Telekom können wir erst Angaben machen, wenn uns die endgültigen Ausbaupläne mit Erläuterung vorliegen.

Wir machen Sie vorsorglich auf folgenden Sachverhalt aufmerksam: nach § 139 Abs. 3 BauGB sind städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen mit uns als Träger öffentlicher Belange abzustimmen. Sollten Telekommunikationslinien der Telekom infolge der Durchführung der Sanierungsmaßnahme geändert werden müssen, gibt das der Maßnahme zugrunde liegende Flurbereinigungsgesetz in § 105 vor, dass uns als Betroffener die Ausführungskosten von der Teilnehmergemeinschaft zu ersetzen sind. Vor diesem Hintergrund ist vor Beginn der an den Telekommunikationslinien erforderlichen Maßnahmen eine Kostenübernahmevereinbarung mit uns abzuschließen. 

Wir bitten Sie deshalb, uns die entsprechenden Planunterlagen und/oder Informationen rechtzeitig zu übermitteln.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Kenntnisnahme. Die Hinweise sind bei weiterführenden Planungen zu beachten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und bei weiterführenden Planungen zu beachten.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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