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Sachverhalt:

 

Inhalt der Stellungnahme:

Zu der o.g. Maßnahme wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg wie folgt Stellung genommen:

 

Forstfachliche Belange

Im Sanierungsgebiet sind forstfachliche Belange vom städtebaulichen Entwicklungskonzept nicht betroffen.

 

 

Landwirtschaftliche Belange

Aus landwirtschaftlicher Sicht gibt es keine Einwände zum Umgriff des Sanierungsgebietes und dem Ziel städtebauliche Missstände zu beheben.

Konkrete Planungen konnten den Unterlagen nicht entnommen werden.

Aus landwirtschaftlicher Sicht bitten wir folgende Hinweise bei der Konkretisierung der Planungen zu berücksichtigen:

Landwirtschaftliche Betriebe in und um Mering nutzen die in der Satzung aufgeführten Straßen

(u.a. Augsburgerstraße, Münchener Straße, Kirchstraße und Bouttevillestraße) um auf die Acker und Grünlandflächen zu gelangen, zum Lagerhaus und vom Betriebssitz in Mering zum ausgesiedelten Betrieb usw..

Umgehungen gibt es nicht. Bereits jetzt ist durch den ruhenden Verkehr die Durchfahrt erschwert (Beispiel Kirchstraße).

Bitte berücksichtigen Sie bei Änderungen im Straßenraum die deutlich größere Breite und den Schwenkbereich landwirtschaftlicher Maschinen, Anbau- und Anhängegeräte und den größeren Kurvenradius der Transportfahrzeuge im Vergleich zu PKW. Bitte beziehen Sie die landwirtschaftlichen Betriebe bei die Planungen mit ein.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Für eine Vertiefung wird im Rahmen der späteren Erstellung der Auslobung des Wettbewerbs Kontakt mit dem ALE dazu aufgenommen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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