Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Bauherr stellt einen Antrag auf Vorbescheid für die Überdachung auf dem Betriebsgelände in der Geßweinstraße 3. Der Anbau soll erdgeschossig mit einem Flachdach zwischen den beiden Firmengebäuden errichtet werden. Laut Bauherr ist die zu überdachende Freifläche als Zwischenabstellfläche für Formen und Vorrichtungen vorgesehen.
II.Fiktionsfrist
Eingang:13.04.2017
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:13.06.2017
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:19.06.2017
III.Nachbarbeteiligung
Es bestehen drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Stellplätze sind nicht Gegenstand des Antrages auf Vorbescheid, müssen aber im Rahmen des endgültigen Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Stellplatzsatzung des Marktes Mering nachgewiesen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |