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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Bauherr stellt einen Antrag auf Vorbescheid für die Überdachung auf dem Betriebsgelände in der Geßweinstraße 3. Der Anbau soll erdgeschossig mit einem Flachdach zwischen den beiden Firmengebäuden errichtet werden. Laut Bauherr ist die zu überdachende Freifläche als Zwischenabstellfläche für Formen und Vorrichtungen vorgesehen.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:13.04.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:13.06.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:19.06.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es bestehen drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

Stellplätze sind nicht Gegenstand des Antrages auf Vorbescheid, müssen aber im Rahmen des endgültigen Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Stellplatzsatzung des Marktes Mering nachgewiesen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid gemäß § 36 BauGB, da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n

Lageplan

Ansichten, Schnitte, Grundriss     

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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