Sachverhalt:
2009 erhielt der Markt Mering die wasserrechtliche Genehmigung für eine Fußgängerbrücke über die Paar, allerdings mit einer Freibordhöhe (Freibordhöhe - OK Wasserstand bis UK Brücke) von ca. 30 cm.
Derzeit läuft eine Anfrage beim WWA, ob erneut ein Bauantrag (Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach Art. 59, BayWG) mit angepassten Höhen (größere Freibordhöhe) gestellt werden muss.
Auf der Grundlage der damaligen Genehmigung wurden bereits Angebote eingeholt, worauf sich die geschätzten Kosten beziehen.
Brücke | ca. 55.000,-- € |
Erdarbeiten / Fundamente | ca. 35.000,-- € |
Angleichungsarbeiten | ca. 15.000,-- € |
Uferböschung sonst. Arbeiten | ca. 8.000,-- € |
Statiker | ca. 5.000,-- € |
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Gesamt | ca. 118.000,-- € |
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Brücke ist im ISEK (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) berücksichtigt und für das Jahr 2017 im Bauprogramm eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: ca. 118.000,00 € | Einmalig 2017: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Im Haushalt 2017 sind unter der HHSt. 6300-9420.110 (Städtebauförderung) 10.000,00 € für die Baunebenkosten und unter der HHSt. 6300-9500.110 für die Tiefbaumaßnahme 90.000,00 € eingestellt.