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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

2009 erhielt der Markt Mering die wasserrechtliche Genehmigung für eine Fußgängerbrücke über die Paar, allerdings mit einer Freibordhöhe (Freibordhöhe  - OK Wasserstand bis UK Brücke) von ca. 30 cm.

Derzeit läuft eine Anfrage beim WWA, ob erneut ein Bauantrag (Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach Art. 59, BayWG) mit angepassten Höhen (größere Freibordhöhe) gestellt werden muss.

 

Auf der Grundlage der damaligen Genehmigung wurden bereits Angebote eingeholt, worauf sich die geschätzten Kosten beziehen.

 

Brücke

ca. 55.000,-- €

Erdarbeiten / Fundamente

ca. 35.000,-- €

Angleichungsarbeiten

ca. 15.000,-- €

Uferböschung sonst. Arbeiten

ca. 8.000,-- €

Statiker

ca. 5.000,-- €

 

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Gesamt

ca. 118.000,-- €

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Brücke ist im ISEK (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) berücksichtigt und für das Jahr  2017 im Bauprogramm eingestellt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: ca. 118.000,00 €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Im Haushalt 2017 sind unter der HHSt. 6300-9420.110 (Städtebauförderung) 10.000,00 € für die Baunebenkosten und unter der HHSt. 6300-9500.110 für die Tiefbaumaßnahme 90.000,00 € eingestellt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Brücke zu verwirklichen

und ermächtigt die Verwaltung mit der Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Erstellung der Statik und der Ausschreibung, sowie die Vergabe der Bauausführung an den wirtschaftlichsten Bieter.

 

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Anlage/n

Lageplan, Ansicht Brücke       

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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