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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

In dem Gewerbegebäude Münchener Straße 36 ist bereits seit längeren einer Döner-Restaurant untergebracht. Vorher wurden die Räumlichkeiten als Sonnenstudio genutzt. Daher muss vom Inhaber noch eine Nutzungsänderung beantragt werden. Diese wurde ursprünglich bereits 19.09.2016 eingereicht und im Bau- und Umweltausschuss am 10.10.2016 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung wurde einstimmig erteilt. Der Inhaber hat allerdings am 06.07.2017 einen Ablehungsbescheid vom Landratsamt Aichach-Friedberg erhalten, da notwendige Unterlagen trotz Aufforderung nicht beigebracht wurden. Daher wurde am 19.02.2018 ein neuer Bauantrag eingereicht.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:19.02.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:19.04.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.04.2018

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es sind 7 Nachbargrundstücke vorhanden. Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt baurechtlich im sog. Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich danach nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

Stellplätze:

 

Für das bisherige Sonnenstudio war laut Genehmigungsbescheid des Landratsamtes ein Stellplatz nachzuweisen. Durch die beantragte Änderung in ein Dönerrestaurant erhöht sich für diese Nutzungseinheit der Stellplatzbedarf auf 3 Stück (1 Stellplatz je 15m2 Netto-Gastraumfläche), so dass durch die geänderte Nutzung ein Mehrbedarf von 2 Stellplätzen entsteht. Für alle Nutzungen auf dem gesamten Areal (HsNrn. 36/38) erhöht sich der Stellplatzbedarf von bisher 79 auf 81 Stellplätze. Es sind allerdings tatsächlich 83 Stellplätze vorhanden, so dass der Stellplatznachweis damit erfüllt ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich die Nutzungsänderung nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

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