Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
In dem Gewerbegebäude Münchener Straße 36 ist bereits seit längeren einer Döner-Restaurant untergebracht. Vorher wurden die Räumlichkeiten als Sonnenstudio genutzt. Daher muss vom Inhaber noch eine Nutzungsänderung beantragt werden. Diese wurde ursprünglich bereits 19.09.2016 eingereicht und im Bau- und Umweltausschuss am 10.10.2016 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung wurde einstimmig erteilt. Der Inhaber hat allerdings am 06.07.2017 einen Ablehungsbescheid vom Landratsamt Aichach-Friedberg erhalten, da notwendige Unterlagen trotz Aufforderung nicht beigebracht wurden. Daher wurde am 19.02.2018 ein neuer Bauantrag eingereicht.
II.Fiktionsfrist
Eingang:19.02.2018
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:19.04.2018
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.04.2018
III.Nachbarbeteiligung
Es sind 7 Nachbargrundstücke vorhanden. Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt baurechtlich im sog. Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich danach nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Stellplätze:
Für das bisherige Sonnenstudio war laut Genehmigungsbescheid des Landratsamtes ein Stellplatz nachzuweisen. Durch die beantragte Änderung in ein Dönerrestaurant erhöht sich für diese Nutzungseinheit der Stellplatzbedarf auf 3 Stück (1 Stellplatz je 15m2 Netto-Gastraumfläche), so dass durch die geänderte Nutzung ein Mehrbedarf von 2 Stellplätzen entsteht. Für alle Nutzungen auf dem gesamten Areal (HsNrn. 36/38) erhöht sich der Stellplatzbedarf von bisher 79 auf 81 Stellplätze. Es sind allerdings tatsächlich 83 Stellplätze vorhanden, so dass der Stellplatznachweis damit erfüllt ist.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: