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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Im Objekt Münchner Straße 36 befindet sich seit geraumer Zeit ein Döner-Restaurant in den Räumen eines ehemaligen Sonnenstudios. Mit dem vorliegenden Bauantrag wird diese Nutzungsänderung nun beantragt.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:19.09.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:19.11.2016

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:14.11.2016

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind 7 Nachbargrundstücke vorhanden, die Eigentümer wurden nicht beteiligt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 nach Art und Maß der Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

Stellplätze:

Für das bisherige Sonnenstudio war laut Genehmigungsbescheid es Landratsamtes ein Stellplatz nachzuweisen. Durch die beantragte Änderung in einen Dönerladen erhöht sich für diese Nutzungseinheit der Stellplatzbedarf auf 3 Stück (1 StP je 15 m² Gastraumfläche), so daß ein Mehrbedarf von 2 Stellplätzen entsteht. Für alle Nutzungen auf dem Objekt Münchner Str. 36/38 erhöht sich der Stellplatzbedarf somit von bisher 79 auf nunmehr 81 Stellplätze. Tatsächlich vorhanden sind aber 83 Stellplätze, so daß der Stellplatznachweis damit erfüllt ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

Lageplan, Ansichten Grundriß

 

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