Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Der Antragstellerin liegt ein genehmigter Baugenehmigungsbescheid vom 04.08.2017 zur Wohnraumweiterung ihres Wohnhauses vor. Der Anbau (E+D) wird an der östlichen Gebäudeseite angebracht und hat Maße von 8,53 x 10,00 Meter. Am 16.02.2018 wurde von der Antragstellerin ein Tekturantrag eingereicht. Es soll nun zusätzlich zur genehmigten Planung eine Dachgaube eingebaut werden. Weitere Änderung erfolgen nicht.
II.Fiktionsfrist
Eingang:16.02.2018
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:16.04.2018
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.04.2018
III.Nachbarbeteiligung
Baurechtlich gesehen gibt es vier Nachbargrundstücke. Eines davon ist im Besitz der Antragstellerin. Im Gegensatz zum ursprünglichen Bauantrag (Verwaltungsweg) haben nun bei der Tektur nicht mehr alle drei anderen Nachbarn unterschrieben, was eine Behandlung durch den Bau- und Umweltausschuss notwendig macht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich, es beurteilt sich bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt. In der näheren Umgebung sind Gebäude mit Dachgauben vorhanden. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Grundflächenzahl (0,26) und Geschossflächenzahl (0,54) erhöhen sich im Vergleich zur genehmigten Planung nicht.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
MGR Hendlmeier nimmt ab diesem TOP an der Beratung und Abstimmung teil.