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Sachverhalt:

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre, 2019 bis 2023, wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine Auswahl erfolgen kann. Der Markt Mering wurde mit Schreiben vom 31.01.2018 durch den Präsidenten des Landgerichts Augsburg aufgefordert, das Verfahren zur Aufstellung einer Vorschlagsliste einzuleiten, und diese nach Maßgabe der Schöffenbekanntmachung aufzustellen. Für den Gemeindebereich des Marktes Mering sind für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Aichach mindestens 8 Personen vorzuschlagen.

 

Die Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste wurde vom 31.01.2018 bis 15.03.2018 öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte durch Aushang, unter www.mering.de <http://www.mering.de>; und Informationen in der Presse.

 

In diesem Zeitraum haben sich 15 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen beworben. (Liste ist beigefügt) Dem Marktgemeinderat obliegt es nunmehr insgesamt 8 Personen aus der Liste zu benennen.

 

Gemäß der Schöffenbekanntmachung gibt es hierzu folgende Vorgaben:

 

Die eingehenden Bewerbungen sind alle dem Marktgemeinderat vorzulegen; eine Vorauswahl der Bewerbungen durch die Verwaltung ist unzulässig. Soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits in der Beschlussvorlage darauf hingewiesen werden. Dies ist nicht der Fall.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl von 8 Personen nicht wesentlich überschritten werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Rechtgrundlage für die Schöffenwahl ist die „Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und den Innern vom 07. November 2012, zuletzt geändert am 25. Oktober 2017.

 

Gemäß des III. Abschnitts Nr. 7.2. ist für die Aufnahme von Personen in die Liste, die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Marktgemeinderates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Marktgemeinderates erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung des Marktgemeinderates bleiben unberührt. Eine Aufstellung der Liste nach dem Zufallsprinzip (Losverfahren) ist unzulässig.

 

Die Mitglieder des Gremiums stimmten zunächst über die Bewerber einzeln in der Reihenfolge der beiliegenden Liste ab. Der Vorschlag der Verwaltung die Reihenfolge der Abstimmung über ein Los zu ermitteln fand keine Zustimmung. In einer Diskussion zeichnete sich zunächst eine überwiegende Zustimmung zu den Bewerbern 5, 10 und 14 ab. Über dies wurde jeweils einzeln mit 21 : 0 Stimmen bei Abwesenheit von MGR Scherer abgestimmt. Die einzelnen weiteren Abstimmungen lauteten wie folgt: Bewerber 1... 10 : 11 (abwesend MGR Scherer), Bewerber 2... 19 : 3, Bewerber 3... 9 : 13, Bewerber 4... 20 : 2, Bewerber 6... 10 : 12, Bewerber 7... 22: 0, Bewerber 8... 7 : 15, Bewerber 9... 16 : 6, Bewerber 11... 13 : 9, Bewerber 12... 16 : 6.

 

Damit waren die Bewerber 2, 4, 5, 7, 9, 10, 12 und 14 jeweils mit 2/3 Mehrheit gewählt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufnahme von 8 Bürgerinnen und Bürgern in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.

 

Es werden folgende Personen vorgeschlagen:

 

Bewerber 2 Herr Hofmann Dieter, geb. 24.09.1955

Bewerber 4 Herr Dürr Klaus Ludwig, geb. 12.07.1956

Bewerber 5 Frau Graf Katharina, geb. 09.12.1985

Bewerber 7 Herr Haase Robert, geb. 22.12.1987

Bewerber 9 Herr Sann Heiko, geb. 22.02.1970

Bewerber 10 Frau Scherer Johanna, geb. 28.05.1962

Bewerber 12 Frau Berchtold Katharina, geb. 26.11.1990

Bewerber 14 Frau John Heike, geb. 16.05.1962

 

Die Vorschlagsliste ist eine Woche zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen und danach, mit etwaigen Einsprüchen, dem Amtsgericht Aichach zu übersenden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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