Sachverhalt:
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.09.2018 wurde beschlossen,
die Bürgermeister-Heinrich-Straße als Ortsstraße zu widmen.
Um der damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, wird von Seiten der Verwaltung beantragt, die Bürgermeister-Heinrich Straße als Teil einer Zone mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auszuweisen. Dies erscheint im Straßenverbund sinnvoll, da die Folgestraßen (u.a. Johann-Lipp-Straße) bereits als 30er Zone ausgewiesen sind.
Hierzu ist die Aufstellung des Zeichens 274.1-30 (Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) sowie des Zeichens 274.2-30 (Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) erforderlich. Diese Verkehrszeichen sind sich gegenüberstehend kurz vor dem Einmündungsbereich in die Unterberger Straße aufzustellen.
Weiterhin sollte in der Bürgermeister-Heinrich-Straße am nördlichen Ende das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und in der Unterberger Straße unmittelbar vor Einmündung in die Bürgermeister-Heinrich-Straße das Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) stationär aufgestellt werden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat dazu Stellung genommen und keine Einwände.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2018: ca. 850 € für Material- und ArbeitskostenEinmalig 2018: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: