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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.09.2018 wurde beschlossen,

die Bürgermeister-Heinrich-Straße als Ortsstraße zu widmen.

 

Um der damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, wird von Seiten der Verwaltung beantragt, die Bürgermeister-Heinrich Straße als Teil einer Zone mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auszuweisen. Dies erscheint im Straßenverbund sinnvoll, da die Folgestraßen (u.a. Johann-Lipp-Straße) bereits als 30er Zone ausgewiesen sind.

 

Hierzu ist die Aufstellung des Zeichens 274.1-30 (Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) sowie des Zeichens 274.2-30 (Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) erforderlich. Diese Verkehrszeichen sind sich gegenüberstehend kurz vor dem Einmündungsbereich in die Unterberger Straße aufzustellen.

 

Weiterhin sollte in der Bürgermeister-Heinrich-Straße am nördlichen Ende das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und in der Unterberger Straße unmittelbar vor Einmündung in die Bürgermeister-Heinrich-Straße das Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) stationär aufgestellt werden.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat dazu Stellung genommen und keine Einwände.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: ca. 850 € für Material- und Arbeitskosten

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Die Bürgermeister-Heinrich-Straße wird als Bestandteil einer Zone mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ausgewiesen. Weiterhin wird die Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich Unterberger Straße / Bürgermeister-Heinrich-Straße mittels Verkehrszeichen eindeutig geregelt.

In der Bürgermeister-Heinrich-Straße wird daher im Bereich der Einmündung zur

Unterbergerstraße das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und an der Unterberger Straße vor der Einmündung in die Bürgermeister-Heinrich-Straße das Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) aufgestellt.

Weiterhin ist in der Bürgermeister-Heinrich-Straße am Einmündungsbereich zur Unterberger Straße sowohl das Zeichen 274.1-30 (Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) an der Einfahrt, sowie das Zeichen 274.2-30 (Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) an der Ausfahrt aufzustellen.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erstellen. )

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Anlage/n
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1 Plan der Beschilderung           

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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