Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Die Eigentümer des Objektes Bouttevillestraße 5 wollen dieses abbrechen und auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten sowie ein Einfamilienhaus errichten.
Diese Beschlußvorlage behandelt das Einfamilienhaus.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 14,99 x 7,86 m. Es wird mit zwei Vollgeschoßen und Flachdach ausgeführt. Die Gebäudehöhe beträgt 6,30 m ab OK FFB EG. Die erforderlichen beiden Stellplätze werden in einer Doppelgarage nachgewiesen.
Die GRZ (I) für beide Neubauten zusammen liegen bei 0,27, die GRZ (II) bei 0,28 und die GFZ bei 0,66.
II.Fiktionsfrist
Eingang:22.11.2018
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:22.01.2019
Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:14.01.2019
III.Nachbarbeteiligung
Es liegen 5 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Zwei Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
Besonderheit zum Kanal:
Durch das Grundstück verläuft ein gemeindlicher Kanal (siehe beigefügter Lageplan), der durch das Gebäude teilweise überbaut werden soll. Der Kanal ist nicht dinglich gesichert. Nach Prüfung durch das Marktbauamt kann der Kanal jedoch durch das Gebäude überbaut werden, soweit im vorderen Bereich ein Inspektionsschacht und ein zusätzlicher Hauptanschlußschacht erstellt werden. Im vorgelegten Kanalplan wurde dies berücksichtigt.