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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Eigentümer des Objektes Bouttevillestraße 5 wollen dieses abbrechen und auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten sowie ein Einfamilienhaus errichten.

Diese Beschlußvorlage behandelt das Einfamilienhaus.

 

Das Gebäude hat eine Grundfläche von 14,99 x 7,86 m. Es wird mit zwei Vollgeschoßen und Flachdach ausgeführt. Die Gebäudehöhe beträgt 6,30 m ab OK FFB EG. Die erforderlichen beiden Stellplätze werden in einer Doppelgarage nachgewiesen.

 

Die GRZ (I) für beide Neubauten zusammen liegen bei 0,27, die GRZ (II) bei 0,28 und die GFZ bei 0,66.

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:22.11.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:22.01.2019

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:14.01.2019

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es liegen 5 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Zwei Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

 

Besonderheit zum Kanal:

Durch das Grundstück verläuft ein gemeindlicher Kanal (siehe beigefügter Lageplan), der durch das Gebäude teilweise überbaut werden soll. Der Kanal ist nicht dinglich gesichert. Nach Prüfung durch das Marktbauamt kann der Kanal jedoch durch das Gebäude überbaut werden, soweit im vorderen Bereich ein Inspektionsschacht und ein zusätzlicher Hauptanschlußschacht erstellt werden. Im vorgelegten Kanalplan wurde dies berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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Kanallageplan

Lageplan

Ansichten, Grundrisse   

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