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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Straße 19 wurde bereits zweimal im Bau- und Umweltausschusses am 12.09.2016 und am 10.10.2016 behandelt. In der Sitzung am 10.10.2016 wurde das gemeindliche Einvernehmen letztendlich mit 10:3-Stimmen erteilt. Die entsprechenden Beschlussbuchauszüge sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Das Vorhaben wurde inzwischen durch das Landratsamt Aichach-Friedberg baurechtlich genehmigt und befindet sich derzeit noch im Bau. Bei der Bauausführung kam es im Vergleich zum Bauantrag in drei Punkten zu einer geringfügig abweichenden Ausführung. Der Planer stellt die Änderungen wie folgt dar:

 

1.Verkleinerung der Kellerräume um ca. 43 m2:

 

In Abstimmung mit den Fachplanern und dem Bauherren, waren die Kellerräume in der Größe nicht notwendig, so dass der Keller kleiner ausgeführt werden konnte. Der reduzierte Bereich liegt exakt unter der überdachten Fläche der Stellplätze im Erdgeschoss.

 

2.Einbeziehung des äußeren Eingangsbereiches:

 

Im Verlauf der Werkplanung und der Ausführung hat sich ein größerer Platzbedarf für Fahrräder ergeben. Der vom OG überdachte, offene Eingangsbereich war zugangstechnisch, optisch und aus Reinigungsgründen zu überplanen. Der Platz für die Mülltonnen im Eingangsbereich hätte zu Geruchsbelästigungen führen können. Die Tonnen hätten über den Stellplatzbereich zur Rudolf-Diesel-Str. gefahren und wegen der Straßensteigung weiter zur Tratteilstraße. gefahren und dort abgestellt werden müssen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, wurde der Fahrradraum um den Bereich des Müllraums vergrößert und so von 6,90 m2 auf 19,16 m2 ausgebaut.

 

Der offene Eingangsbereich wurde als Innenraum ausgeführt, indem die Haustüre an die

Ostfassade versetzt wurde und die Öffnungen zu den Stellplätzen verändert und mit

Verglasungen versehen wurden. Dabei wurde die Gebäudestruktur nicht verändert, bzw.

vergrößert. Für die Mülltonnen wurde auf der Nordseite eine Außenfläche mit ebenem Gelände zur Tratteilstraße und direktem Straßenzugang errichtet. Der Tonnenbereich ist so nicht mehr dem Eingangsbereich zugeordnet.

 

 

 

3.Teilüberdachung der Tiefgaragenabfahrt:

 

Aus Gründen des Schallschutzes und der Sicherheit wurde ein Teilstück der Tiefgaragenabfahrt auf einer Länge von ca. 3,75 m mit einer sichtbaren, schrägen Betondecke versehen.

Dadurch entfällt im Gartengrundstück der Wohnung Nr. 1 die mit einer Brüstung versehene

Öffnung. Die Teilüberdachung ragt nur max. 125 cm über die Grünfläche des Gartens heraus

und ist nur 35 cm höher als die Einfriedungsmauer zum südlichen Nachbarn. Wegen der Grenzbepflanzung ist diese kaum erkennbar. Eine sicherere, trockenere Einfahrt in

die Tiefgarage mit wesentlich geringerer Lärmbelastung ist zu verzeichnen.

 

Durch diese Punkte hat sich die Gebäudeoptik und -form nicht verändert und die GRZ von 0,69 ist unverändert, nur die GFZ ist von 0,83 auf 0,86 geringfügig gestiegen.

Die öffentliche Fläche zur Kreuzung wurde von Büschen und Wurzelstöcken befreit, vorhandene Metallzaun- und Metalltoranlagen wurden abgebaut und entsorgt. Die Fläche wurde hergerichtet und sobald es die Witterung zulässt begrünt.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:16.02.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:16.04.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:01.04.2019

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich liegen drei Nachbargrundstücke vor. Für den Antrag auf Vorbescheid wurden keine Unterschriften eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Auf die Ausführungen in den beigefügten Beschlussbuchauszügen wird verwiesen. Die drei Änderungen im Bezug zu der genehmigten Planung sind als geringfügig und baurechtlich nicht relevant zu werten, so dass sich auch die Tekturplanung nach § 34 BauGB einfügt (Wesentliche Punkte wie Gebäudehöhe und Vollgeschosse ändern sich nicht). Wohnung Nr. 1 ist geringfügig (0,31 m2) größer, Wohnung Nr. 2 ist geringfügig kleiner (0,19 m2) ausgefallen, die weiteren Wohnungen sind identisch. Somit ist die Wohnfläche nahezu identisch, der Stellplatzbedarf bleibt unverändert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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