Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 folgendes Maßnahmenpaket einstimmig beschlossen:
1.Für die im Projektbereich im Einzelnen aufgeführten Maßnahmen und konkreten Tätigkeiten zur Optimierung des innerörtlichen Gewerbebereichs werden konkrete Umsetzungsvorschläge / -maßnahmen erarbeitet.
2.Priorisierungsvorschläge der einzelnen Maßnahmen sollen aufgezeigt werden.
3.Bezüglich der Umsetzungsmaßnahmen wird der MGR bis 30.06.2019 gesondert Beschluss fassen.
4.Prioritäten in der Umsetzung für die einzelnen Maßnahmen sind Gegenstand der Beauftragung
hoch => Erledigung oder Einsteuerung……….
mittel => Erledigung oder Einsteuerung……….
niedrig => Erledigung oder Einsteuerung……….
5.Notwendige Begleitmaßnahmen für die Vorschlagserarbeitung und der Umsetzungsrealisierung beschlossener Maßnahmen werden vom MGR genehmigt.
6.Die jeweiligen Verwaltungsmitarbeiter werden vom MGR zur Umsetzung autorisiert.
7.Das aktuell bis 31.12.2018 befristete Beschäftigungsverhältnis des Marktbeauftragten wird bis 31.12.2020 verlängert.
8.Für die Realisierung von Projekten wird im Haushaltsjahr 2019 auf HHSt. 7900-6380 ein Budget in Höhe von 5.000 € zur Verfügung gestellt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Marktbeauftragte hat im Anschluss an die Sitzung zur Erarbeitung konkreter Maßnahmenpakete sechs Arbeitsfelder definiert, die in speziellen Workshops bearbeitet wurden:
A werblich / vertriebliche Themen
B gewerblich / betriebliche Themen
C politisch / gestalterische Themen
D kommunal / strukturelle Themen
E Digitalisierung / Internet Themen
F sonstige / übergeordnete Themen
Die Arbeitsergebnisse aus den verschiedenen Workshops liegen nunmehr vor und sollen in der heutigen Sitzung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Im Anschluss ist über die Umsetzung zu entscheiden.
In der ausführlichen Diskussion werden folgende Kernpunkte deutlich:
- Die innerörtliche Verkehrsberuhigung und die Planung Rathaus/Marktplatz aus dem ISEK
müssen aufeinander abgestimmt werden.
- Auf eine Einbindung von Mering aktuell soll geachtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, in Abhängigkeit von der Beschlussfassung zur Umsetzung der Maßnahmen. Diesbezüglich wird auf den beiliegenden Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.03.2019 verwiesen. |