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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.09.2017 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig mit 13:0 Stimmen erteilt. Am 12.02.2018 wurde das Vorhaben durch das Landratsamt baurechtlich genehmigt. Am 14.06.2019 wurde ein Tekturantrag eingereicht. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Außenfassade. Der ursprünglich geplante Balkon über zwei Ebenen ist in der aktuellen Planung nicht mehr enthalten. Die fünf einzelnen, kleineren Gauben sind nun ebenfalls nicht mehr geplant, stattdessen sollen an der Nordfassade und an der Südfassade jeweils eine längere, durchgezogene Gaube entstehen. Der betroffene Gebäudeteil wird

insgesamt verkleinert (Breite nur noch 13,72 Meter statt 23,75 Meter), die Wohnfläche reduziert sich geringfügig von 307,72 m2 auf 304,27 m2. Die GRZ von 0,41 und die GFZ von 0,44 bleibt unverändert.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:14.06.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:14.08.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.09.2019

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich sind von der Nutzungsänderung vier Nachbargrundstücke betroffen. Die entsprechenden Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden, allerdings ist da Vorhaben nach der Geschäftsordnung (aufgrund Gebäudeklasse 3) im Bauausschuss zu behandeln.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das betroffene Gebäude liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, das Vorhaben beurteilt deshalb nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. In Bezug auf die vorherige Planung bleibt das Gebäude hinsichtlich Geschossigkeit und Höhenentwicklung unverändert. Das Vorhaben fügt sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

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