Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Seitens des Bauherrn wurden drei Pläne bezüglich der Stellplätze beim Mühlweg 7 eingereicht. Gegenstand dieser Beschlussvorlage 17 neu geplante Stellplätze östlich der bestehenden Stellplätze. Die Fahrflächen sollen aus Asphalt, die Stellplätze sollen aus versickerungsfähigem Material mit Einfassung hergestellt werden. An der Grundstückseinfahrt soll zudem eine Schranke gebaut werden.
II.Fiktionsfrist
Eingang:27.06.2019
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:27.08.2019
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.09.2019
III.Nachbarbeteiligung
Baurechtlich gibt es 8 Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Stellplätze sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe b) BayBO nur bis zu einer Gesamtfläche von 300 m2 im Innenbereich verfahrensfrei. Die Stellplätze beurteilen sich nach § 34 BauGB. Somit ist das Vorhaben bauantragspflichtig. Der hier gegenständliche Plan 3 bezieht sich auf die 17 neu geplanten Stellplätze östlich des Bestandes. Laut Rechtsanwalt des Bauherrn besteht hierfür Bedarf und würde innerorts einen Beitrag zur Entschärfung der Stellplatzsituation leisten. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Auf wasserrechtliche Belange wird aufgrund der Nähe zur Paar verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2019: €Einmalig 2019: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: