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Sachverhalt:

Der geplante Standort für das neue Feuerwehrhaus ist für den östlichen Ortsrand von Steindorf vorgesehen und liegt im baurechtlichen Außenbereich. Da das Vorhaben nicht priviligiert und damit nicht im Außenbereich zulässig ist, muß zur Schaffung von Baurecht ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Neben der öffentlichen Bedarfsfläche mit Stellplätzen soll im übrigen Geltungsbereich auch noch Wohnbebauung verwirklicht werden.

 

BGM Wecker berichtet, dass Herr Reimann keine Kapazitäten frei hat. Daher muss nun ein anderers Planungsbüro beauftragt werden. Es wurde auch ausführlich darüber diskutiert den Geltungsbereich nochmals zu verändern, dies wurde dann aufgrund der Gespräche in der letzten Sitzung aber nicht umgesetzt.

Das Büro OPLA hat für die VG Mering bereits einige Planungen zu deren Zufriedenheit übernommen. Auch Herr Reimann ist der Ansicht, dass eine Zusammenarbeit mit dem Büro OPLA zu empfehlen wäre.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost". Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan und besteht aus folgenden Flurstücken der Gemarkung Steindorf: 16160, 160/1, 161, 162 sowie jeweils Teilflächen aus 158, 163 und 159. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro OPLA beaufragt.

 

Die Vergabe erfolgt unter der Auflage, dass das B-Planverfahren bis zum 30.04.2020 mit Satzungsbeschluss zum Abschluss kommt.

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GR Egenhofer erscheint zur Sitzung und nimmt an der Abstimmung teil.

 

Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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