Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der geplante Standort für das neue Feuerwehrhaus ist für den östlichen Ortsrand von Steindorf vorgesehen und liegt im baurechtlichen Außenbereich. Da das Vorhaben nicht priviligiert und damit nicht im Außenbereich zulässig ist, muß zur Schaffung von Baurecht ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Neben der öffentlichen Bedarfsfläche mit Stellplätzen soll im übrigen Geltungsbereich auch noch Wohnbebauung verwirklicht werden.

 

 

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan und besteht aus folgenden Flurstücken der Gemarkung Steindorf: 16160, 160/1, 161, 162 sowie jeweils Teilflächen aus 158, 163 und 159. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro Reimann beaufragt.

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Lageplan mit Geltungsbereich     

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.