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Sachverhalt:

Bei der Abnahme der Höhenpunkte durch das Landratsamt wurde festgestellt das die Wandhöhe der an der Grenze zur gemeindlichen Grünfläche gegenüber der Planzeichnung überschritten wird. Ursache ich die unterschiedliche Festlegung der Bezugpunkte dazu

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Wandhöhe liegt nun mit 3,80 m über dem Wert von 3,00 m . Da es sich bei der angrenzenden Fläche jedoch um eine im B-Plan festgesetzte öffentliche Grünfläche handelt kann  hierauf auch die notwendige Abstandsfläche fallen ( Art.6  Abs 2 Satz 2 BayBO ) .

.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Da das Vorhaben im Freistellungsverfahren durchgeführt wird ist kein Beschluss nötig.

Die Vorlage dient nur der Information des Gemeinderates.

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Beschluss

Die weitere Prüfung durch die Verwaltung ergab das das Verfahren

im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden kann.

Daher erfolgt keine Beschlussfassung !

 

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