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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Bei der Abnahme der Höhenpunkte durch das Landratsamt wurde festgestellt das die Wandhöhe der an der Grenze zur gemeindlichen Grünfläche gegenüber der Planzeichnung überschritten wird. Ursache ich die unterschiedliche Festlegung der Bezugpunkte dazu

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Wandhöhe liegt nun mit 3,80 m über dem Wert von 3,00 m . Da es sich bei der angrenzenden Fläche jedoch um eine im B-Plan festgesetzte öffentliche Grünfläche handelt kann  hierauf auch die notwendige Abstandsfläche fallen ( Art.6  Abs 2 Satz 2 BayBO ) .

.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Wandhöhe der Garage zu, wie auch der Übernahme der dadurch notwendigen Abstandsfläche auf die westliche angrenzende öffentliche Grünfläche. .

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Anlage/n
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