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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Seitens des Marktes Mering wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Kinderhortes auf dem Grundstück Klostergasse 4 eingereicht. Die Planung wurde entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 04.07.2019 ausgearbeitet. Es ist eine GRZ von 0,22 und eine GFZ von 0,31 angegeben. Das Gebäude ist mit 2 Vollgeschossen (+ Untergeschoss) mit einer Gebäudehöhe von max. 7,90 Meter geplant. 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:09.08.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:09.10.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:07.10.2019

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Von den beiden baurechtlichen Nachbargrundstücke liegen keine Unterschriften vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene, nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Die erforderlichen Stellplätze nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (GStV) werden im Antrag nachgewiesen: Es werden 5 Stellplätze hergestellt, notwendig sind 4 Stellplätze bei 100 Schülern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: 4.417.555,00 € = Kosten laut Baubeschreibung €Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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