- Beschreibung des Vorhabens
Seitens des Marktes Mering wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Kinderhortes auf dem Grundstück Klostergasse 4 eingereicht. Die Planung wurde entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 04.07.2019 ausgearbeitet. Es ist eine GRZ von 0,22 und eine GFZ von 0,31 angegeben. Das Gebäude ist mit 2 Vollgeschossen (+ Untergeschoss) mit einer Gebäudehöhe von max. 7,90 Meter geplant.
- Fiktionsfrist
Eingang:09.08.2019
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:09.10.2019
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:07.10.2019
- Nachbarbeteiligung
Von den beiden baurechtlichen Nachbargrundstücke liegen keine Unterschriften vor.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene, nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Die erforderlichen Stellplätze nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (GStV) werden im Antrag nachgewiesen: Es werden 5 Stellplätze hergestellt, notwendig sind 4 Stellplätze bei 100 Schülern.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2019: 4.417.555,00 € = Kosten laut Baubeschreibung € | Einmalig 2019: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: