Reduzieren

Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antrag auf Vorbescheid zu diesem Vorhaben wurde am 10.09.2018 im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt, allerdings wurde aufgrund Geschäftsordnungsantrag von MGR Resch festgehalten, dass der folgende Bauantrag erneut im Gremium behandelt werden soll, da Pläne schlecht lesbar waren. Der Antrag auf Vorbescheid wurde vom Landratsamt Aichach-Friedberg am 01.07.2019 genehmigt. Dem Anbau des Wohnhauses mit Keller an das Bestandsgebäude ohne Abstandsflächen, sowie den Teilabriss des Bestandsgebäudes wurde zugestimmt.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:12.09.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:12.11.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:04.11.2019

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es existieren zwei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Eines davon ist ebenfalls im Besitz des Bauherrn. Vom anderen Nachbargrundstück liegen keine Unterschriften vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das geplante Gebäude befindet sich im Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus den §§ 29, 34 BauGB. Hier wird auf die beigefügte Beschlussvorlage vom 10.09.2018 verwiesen. Die Grundmaße des Gebäudes sind im Bauantrag etwas größer als noch im Antrag auf Vorbescheid (BA 11,49 x 11,49 Meter; Vorbescheid 11 x 8,5 Meter). Die Firsthöhe fällt mit 7,71 Meter geringer als im Antrag auf Vorbescheid (8,3 Meter) aus. Das Gebäude ist weiterhin mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss geplant, dass geplante Gebäude fügt sich somit nach § 34 BauGB ein.

 

Im Beschluss zum Antrag auf Vorbescheid wurde festgehalten, dass die gesicherte Erschließung (Abwasser) spätestens im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen ist. Dies wurde auch vom Landratsamt im Bescheid so zur Auflage gemacht. Der Bauherr hat mit dem Bauantrag auch einen Entwässerungsplan vorgelegt. Dieser wurde durch den MBM Herr Lichtenstern geprüft. Die Entwässerung erfolgt über die bestehende Kleinkläranlage, die Erschließung ist somit ebenfalls gesichert.

Die zwei für ein EFH notwendigen Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind dargestellt. Der Stellplatznachweis ist somit ebenfalls erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.