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Sachverhalt:

Das Bayerische Innenministerium hat im IMS vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke herausgegeben.

 

Zur Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Vorteilsannahme), wird empfohlen, im Gemeinderat eine Entscheidung über die Annahme von Spenden herbeizuführen.

 

Ausgelöst durch eine Nachfrage von Frau MGRin von Thienen bezüglich des Zwecks der Zuwendungen wird im Gremium gebeten, konkrete Maßnahmen, insbesondere zu den Verwendungszwecken "Förderung des Umweltschutzes", "Förderung der Heimatpflege" sowie "Förderung der Volksbildung" zu benennen. Die Verwaltung soll insofern Bericht erstatten.

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt von den im Jahr 2019 für den Markt Mering eingegangenen Spenden Kenntnis und beschließt die Annahme. Der Marktgemeinderat sieht bei den Zuwendungsgebern keine Vorteilserwartungen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   20 : 1

 

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