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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Das Bayerische Innenministerium hat im IMS vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke herausgegeben.

 

Zur Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Vorteilsannahme), wird empfohlen, im Gemeinderat eine Entscheidung über die Annahme von Spenden herbeizuführen.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat nimmt von den im Jahr 2019 für den Markt Mering eingegangenen Spenden Kenntnis und beschließt die Annahme. Der Marktgemeinderat sieht bei den Zuwendungsgebern keine Vorteilserwartungen.

 

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Anlage/n
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Spendenliste 2019         

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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