Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller möchte mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid rechtsverbindlich klären lassen, ob die Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses als Anbau an den Gebäudebestand aus bauplanungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig ist. Es sollen zwei verschiedene Varianten abgeklärt werden. Die Grundfläche des Baukörpers ist dabei in beiden Fällen mit 9,0 x 10,00 Meter gleich. Die Varianten unterscheiden sich nur hinsichtlich der Situierung des Gebäudes.
II.Fiktionsfrist
Eingang:10.01.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:10.03.2020
Nächste Gemeinderatssitzung:03.03.2020
III.Nachbarbeteiligung
Fünf Nachbargrundstücke mit drei verschiedenen Eigentümern sind im baurechtlichen Sinne vorhanden. Die Nachbarunterschriften wurden für beide Varianten vollständig erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Über den eingereichten Antrag auf Vorbescheid soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens abgeklärt werden. Der Anbau soll nordöstlich an den Gebäudebestand anschließen. Das Bestandsgebäude befindet sich bereits in unmittelbarer Ortsrandlage, daher ist hier im Verfahren zu klären, ob das Vorhaben noch als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB zu sehen ist oder ob es schon als Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB beurteilt werden muss. Bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB wird das Vorhaben unproblematisch gesehen, das Vorhaben muss sich lediglich einfügen. Ein Wohngebäude, wie in den Planunterlagen dargestellt, fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein. Kommt das Landratsamt im Verfahren zu der Auffassung, dass es sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, wäre ein Wohngebäude ohne Privilegierung bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig. Die beiden eingereichten Varianten unterscheiden sich geringfügig hinsichtlich der Situierung. Variante 1 ist im Vergleich zu Variante 2 zu einer größeren Fläche am Bestandsgebäude angebaut und befindet somit folglich weiter südöstlich (3 Meter) in Richtung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Daher wird Variante 1 als die unproblematischere Variante gesehen.
Im Lageplan sind für die beiden Häuser dann insgesamt 4 Stellplätze zeichnerisch dargestellt, der Stellplatznachweis ist somit erbracht.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € Einmalig 2020: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: