Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid rechtsverbindlich klären lassen, ob die Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses als Anbau an den Gebäudebestand aus bauplanungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig ist. Es sollen zwei verschiedene Varianten abgeklärt werden. Die Grundfläche des Baukörpers ist dabei in beiden Fällen mit 9,0 x 10,00 Meter gleich. Die Varianten unterscheiden sich nur hinsichtlich der Situierung des Gebäudes.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:10.01.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:10.03.2020

Nächste Gemeinderatssitzung:03.03.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Fünf Nachbargrundstücke mit drei verschiedenen Eigentümern sind im baurechtlichen Sinne vorhanden. Die Nachbarunterschriften wurden für beide Varianten vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Über den eingereichten Antrag auf Vorbescheid soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens abgeklärt werden. Der Anbau soll nordöstlich an den Gebäudebestand anschließen. Das Bestandsgebäude befindet sich bereits in unmittelbarer Ortsrandlage, daher ist hier im Verfahren zu klären, ob das Vorhaben noch als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB zu sehen ist oder ob es schon als Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB beurteilt werden muss. Bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB wird das Vorhaben unproblematisch gesehen, das Vorhaben muss sich lediglich einfügen. Ein Wohngebäude, wie in den Planunterlagen dargestellt, fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein. Kommt das Landratsamt im Verfahren zu der Auffassung, dass es sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, wäre ein Wohngebäude ohne Privilegierung bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig. Die beiden eingereichten Varianten unterscheiden sich geringfügig hinsichtlich der Situierung. Variante 1 ist im Vergleich zu Variante 2 zu einer größeren Fläche am Bestandsgebäude angebaut und befindet somit folglich weiter südöstlich (3 Meter) in Richtung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Daher wird Variante 1 als die unproblematischere Variante gesehen.

Im Lageplan sind für die beiden Häuser dann insgesamt 4 Stellplätze zeichnerisch dargestellt, der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Variante 1:

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Variante 2:

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  • Planunterlagen

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.