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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Das Vorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.01.2020 behandelt. Der Bau- und Umweltausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag mehrheitlich nicht erteilt. In Absprache hat der Architekt das Vorhaben umgeplant und reicht nun eine reduzierte Planung ein, welche Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist.

 

Das Gebäude wird allerdings nach wie vor mit 4 baurechtlichen Vollgeschossen auf der gleichen Grundfläche geplant. Das oberste Geschoss wird aber an allen Seiten als zurückversetztes Penthousegeschoss geplant, wodurch das Gebäude nicht so massiv wirken soll. Durch den Wegfall der Wohnfläche reduziert sich die Gesamtzahl der Wohneinheiten von 18 auf 17 Wohneinheiten. Die Gebäudehöhe bleibt unverändert bei 11,69 Meter bzw. 12,09 Meter (m. Attika). 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:13.02.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:13.04.2020

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.03.2020

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es wurden für den neuen Antrag keine Nachbarunterschriften der insgesamt fünf baurechtlichen Nachbargrundstücke eingeholt. Im ursprünglichen Antrag vom 18.12.2019 wurden die Unterschriften teilweise eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB (Innenbereich). Hinsichtlich der rechtlich-fachlichen Würdigung wird auf den beigefügten Beschlussbuchauszug vom 20.01.2020 verwiesen. Hier ist detailliert ausgeführt, dass sich bereits die ursprüngliche Planung vom Dezember 2019 hinsichtlich des unmittelbar südlich vom Baugrundstück situierten Referenzobjektes (Egerländer Straße 2-8) einfügt. Das Volumen des Baukörpers wurde reduziert, weitere Kriterien wie die Anzahl der Vollgeschosse, bebaute Grundfläche und Gebäudehöhen sind unverändert, die neue Planung vom Februar 2020 fügt sich ebenfalls bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB ein. Will man hier eine geregeltere Nachverdichtung erreichen, besteht alternativ nur die Möglichkeit einer bauleitplanerischen Maßnahme. Insgesamt reduziert sich der Stellplatzbedarf von 35 auf 33 Stellplätze. Der Bauherr plant die Errichtung von 42 Stellplätzen, der Stellplatznachweis ist somit ebenfalls erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:   14 : 7

 

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