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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Das Vorhaben zum Einbau von Wohnungen und Gästezimmern in die ehemalige Brauerei des Schlosses Hofhegnenberg wurde in der Gemeinderatssitzung am 11.04.2019 bereits behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde mit 9:0-Stimmen erteilt. Aktuell wurde vom Landratsamt Aichach-Friedberg am 07.01.2020 nur eine Teilbaugenehmigung erlassen, die endgültige Baugenehmigung  des Landratsamtes liegt aktuell noch nicht vor.

 

Die Kubatur des Gebäudes wird nicht verändert (die ursprünglich geplante Außentreppe fällt weg). In der Tektur werden umfassende Grundrissänderungen im Gebäude eingezeichnet. Es ergeben sich, soweit ersichtlich, folgende hauptsächliche Änderungen:

 

Stockwerk

aktuelle Tekturplanung 03/2020

Planung Bauantrag 05/2019

1. UG

Bestand - keine Nutzung

Bestand - keine Nutzung

2. UG

Bestand - keine Nutzung

Bestand - keine Nutzung

EG

Bar (ca. 71 m2), Lounge- und Tanzbereich (ca. 74 m2), Sanitär- und Technikräume, - weiter unveränd. Bestand

Bestand - keine Nutzung

1. OG

11 Zimmer mit Bädern;

3 Zimmer und Bädern; 8 Wohnungen mit Bädern;

2. OG

9 Zimmer mit Bädern; Frühstücksraum ca. 49 m2

1 Wohnung mit Bad; 2 Zimmer mit Küche und Bäder

3. OG

2 Wohnungen mit zus. Zimmern, Bad; 11 Zimmer mit Bädern; Frühstücksraum ca. 49 m2

16 Zimmer mit Bädern

DG

Bestand - keine Nutzung

Bestand - keine Nutzung

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:23.03.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:23.05.2020

Nächste Gemeinderatssitzung:06.05.2020

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Unterschriften liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Auf die fachlich-rechtliche Würdigung in der Beschlussvorlage 2019/2718 vom 11.04.2019 wird, insbesondere auch bezüglich der Stellplatzsituation, verwiesen. Das Gebäude wird hinsichtlich der Kubatur nicht verändert (die ursprünglich geplante Außentreppe fällt weg). Das Vorhaben fügt sich somit hinsichtlich des Maßes baulichen Nutzung ein. Auch hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung fügt sich eine wohnliche Nutzung (vgl. § 5 BauNVO) ein.

 

Zur Umsetzung ist eine denkmalschutzrechltiche Erlaubnis i.S.d. Art. 6 DSchG erforderlich. Daher ist auf denkmalschutzrechtliche Belange (Einzeldenkmal - Schlosspark/Hofgarten; Baudenkmalnummer 10002635, Aktennr.: D-7-71-168-9) zu verweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

GR Klaßmüller erklärt, dass die Rettung im Brandfall aufgrund der wegfallenden Außentreppe über eine Steckleiter (4-teilig) erfolgen müsste. Daher sind die Auflagen des Brandschutzes vorab genau zu prüfen.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Tekturantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf das Erfordernis der Erbringung des Stellplatznachweises wird verwiesen. Auf denkmalschutzrechtliche Belange wird verwiesen (Baudenkmalnummer 1002635, Schlosspark/Hofgarten, Aktennummer: D-7-71-168-9).

 

Die Belanges des Brandschutzes sind entsprechend zu prüfen, da die Rettung im Brandfall von außen (Steckleitern)  erfolgen muss, hier ist insbesonders zu ob an allen Gebäudeseiten die Brüstungshöhen eingehalten werden können.

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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