- Beschreibung des Vorhabens
Das Vorhaben zum Einbau von Wohnungen und Gästezimmern in die ehemalige Brauerei des Schlosses Hofhegnenberg wurde in der Gemeinderatssitzung am 11.04.2019 bereits behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde mit 9:0-Stimmen erteilt. Aktuell wurde vom Landratsamt Aichach-Friedberg am 07.01.2020 nur eine Teilbaugenehmigung erlassen, die endgültige Baugenehmigung des Landratsamtes liegt aktuell noch nicht vor.
Die Kubatur des Gebäudes wird nicht verändert (die ursprünglich geplante Außentreppe fällt weg). In der Tektur werden umfassende Grundrissänderungen im Gebäude eingezeichnet. Es ergeben sich, soweit ersichtlich, folgende hauptsächliche Änderungen:
Stockwerk | aktuelle Tekturplanung 03/2020 | Planung Bauantrag 05/2019 |
1. UG | Bestand – keine Nutzung | Bestand – keine Nutzung |
2. UG | Bestand – keine Nutzung | Bestand – keine Nutzung |
EG | Bar (ca. 71 m2), Lounge- und Tanzbereich (ca. 74 m2), Sanitär- und Technikräume, - weiter unveränd. Bestand | Bestand – keine Nutzung |
1. OG | 11 Zimmer mit Bädern; | 3 Zimmer und Bädern; 8 Wohnungen mit Bädern; |
2. OG | 9 Zimmer mit Bädern; Frühstücksraum ca. 49 m2 | 1 Wohnung mit Bad; 2 Zimmer mit Küche und Bäder |
3. OG | 2 Wohnungen mit zus. Zimmern, Bad; 11 Zimmer mit Bädern; Frühstücksraum ca. 49 m2 | 16 Zimmer mit Bädern |
DG | Bestand – keine Nutzung | Bestand – keine Nutzung |
- Fiktionsfrist
Eingang:23.03.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:23.05.2020
Nächste Gemeinderatssitzung:06.05.2020
- Nachbarbeteiligung
Es gibt vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Unterschriften liegen nicht vor.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Auf die fachlich-rechtliche Würdigung in der Beschlussvorlage 2019/2718 vom 11.04.2019 wird, insbesondere auch bezüglich der Stellplatzsituation, verwiesen. Das Gebäude wird hinsichtlich der Kubatur nicht verändert (die ursprünglich geplante Außentreppe fällt weg). Das Vorhaben fügt sich somit hinsichtlich des Maßes baulichen Nutzung ein. Auch hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung fügt sich eine wohnliche Nutzung (vgl. § 5 BauNVO) ein.
Zur Umsetzung ist eine denkmalschutzrechltiche Erlaubnis i.S.d. Art. 6 DSchG erforderlich. Daher ist auf denkmalschutzrechtliche Belange (Einzeldenkmal – Schlosspark/Hofgarten; Baudenkmalnummer 10002635, Aktennr.: D-7-71-168-9) zu verweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € | Einmalig 2020: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: