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Sachverhalt:

 

Der Marktgemeinderat hat unter TOP 4 beschlossen, aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit zwei weitere Bürgermeister zu wählen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Art. 51 Absatz 3 GO, sie hat also als geheime Wahl stattzufinden. Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen (insbesondere deutsche Staatsangehörigkeit). Die frühere Altersgrenze von 21 Jahren gilt nicht mehr, eine Bindung an Wahlvorschläge gibt es ebenfalls nicht.

 

Für die Abwicklung der Wahl wird ein Wahlausschuss bestehend aus den Mitarbeitern der Verwaltung, Herrn Bordon und Herrn Nerlich gebildet. Vorgeschlagen wurden aus dem Gremium für das Amt des zweiten Bürgermeisters Herr Hummel und Herr Stößlein sowie für das Amt des dritten Bürgermeisters Herr Stößlein, Frau von Thienen und Frau Braatz.

 

 

Wahl des zweiten Bürgermeisters: (Stimmzettel rot)

 

-abgegebene Stimmen:  25

-ungültige Stimmen:        --

-gültige Stimmen:            25

-       Hummel         16

-       Stößlein           8

-            von Thienen1

MGR Hummel nimmt die Wahl zum zweiten Bürgermeister an.

Wahl des dritten Bürgermeisters: (Stimmzettel gelb)

 

-Abgegebene Stimmen:25

-Ungültige Stimmen:  1

-Gültige Stimmen:24

- Stößlein  9

-Braatz  8

- von Thienen  7

 

Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer Stichwahl zwischen MGR Stößlein und MGRin Braatz.

 

Wahl des dritten Bürgermeisters /Stichwahl: (Stimmzettel weiß)

-Abgegebene Stimmen:25

-Ungültige Stimmen: --

-Gültige Stimmen:25

- Stößlein10

-Braatz15

 

 

MGRin Braatz nimmt die Wahl zur dritten Bürgermeisterin an.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

 

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