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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Marktgemeinderat hat unter TOP 3 beschlossen, aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit zwei weitere Bürgermeister zu wählen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Art. 51 Absatz 3 GO, sie hat also als geheime Wahl stattzufinden. Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen (insbesondere deutsche Staatsangehörigkeit). Die frühere Altersgrenze von 21 Jahren gilt nicht mehr, eine Bindung an Wahlvorschläge gibt es ebenfalls nicht.

 

Für die Abwicklung der Wahl wird ein Wahlausschuss bestehend aus den Mitarbeitern der Verwaltung, Herrn Bordon und Herrn Nerlich gebildet. Vorgeschlagen wurden aus dem Gremium für das Amt des zweiten Bürgermeisters …………………. sowie für das Amt des dritten Bürgermeisters ……………………. .

 

 

Wahl des zweiten Bürgermeisters:

 

-          abgegebene Stimmen:

-          ungültige Stimmen:

-          gültige Stimmen:

-          ………………….

-          ………………….

-          ………………….


Wahl des dritten Bürgermeisters:

 

-          Abgegebene Stimmen:

-          Ungültige Stimmen:

-          Gültige Stimmen:

-          ………………….

-          ………………….

-          ………………….

 

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Beschlussvorschlag
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Anlage/n
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