Sachverhalt:
Die bislang gültige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts aus dem Jahr 2014 ist den geänderten Verhältnissen anzupassen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Markt Mering benötigt auf Grund der Artikel 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 GO eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Darin sind im Wesentlichen zu bestimmen:
Die Zusammensetzung des Marktgemeinderates
Anzahl, Art und Größe der Ausschüsse
Die Entschädigungsleistungen für die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
Die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters
Die Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister und
Der Ortssprecher
In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen Bürgermeister, den künftigen Fraktionen und der Verwaltung am 22. April 2020 wurden folgende wesentliche Änderungen festgehalten:
Einrichtung eines neuen Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Einrichtung eines Ältestenrates
Anpassung von Entschädigungsleistungen unter dem Gesichtspunkt eines Quervergleichs mit anderen Kommunen und des Arbeitsaufwandes
Antrag MGR Bachmeir:
Der Marktgemeinderat beschließt auf Grund der Altersstruktur den vorgesehenen Ältestenrat als "Bürgermeister- und Fraktionssprecherrunde" zu bezeichnen.
Abstimmungsergebnis:14 : 11
Antrag MGR Stößlein vorab per Mail:
Der Marktgemeinderat beschließt zur Klarstellung in § 3 Abs. 2 auch die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses in die Reihe der entschädigungspflichtigen Sitzungen aufzunehmen.
ohne Abstimmung (Änderung wird vorgenommen)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für Entschädigungsleistungen laut Satzung.