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Sachverhalt:

Die bislang gültige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts aus dem Jahr 2014 ist den geänderten Verhältnissen anzupassen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering benötigt auf Grund der Artikel 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 GO eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Darin sind im Wesentlichen zu bestimmen:

 

Die Zusammensetzung des Marktgemeinderates

Anzahl, Art und Größe der Ausschüsse

Die Entschädigungsleistungen für die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder

Die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters

Die Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister und

Der Ortssprecher

 

In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen Bürgermeister, den künftigen Fraktionen und der Verwaltung am 22. April 2020 wurden folgende wesentliche Änderungen festgehalten:

 

Einrichtung eines neuen Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Einrichtung eines Ältestenrates

Anpassung von Entschädigungsleistungen unter dem Gesichtspunkt eines Quervergleichs mit anderen Kommunen und des Arbeitsaufwandes

 

 

Antrag MGR Bachmeir:

 

Der Marktgemeinderat beschließt auf Grund der Altersstruktur den vorgesehenen Ältestenrat als "Bürgermeister- und Fraktionssprecherrunde" zu bezeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:14 : 11

 

 

Antrag MGR Stößlein vorab per Mail:

 

Der Marktgemeinderat beschließt zur Klarstellung in § 3 Abs. 2 auch die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses in die Reihe der entschädigungspflichtigen Sitzungen aufzunehmen.

 

ohne Abstimmung (Änderung  wird vorgenommen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für Entschädigungsleistungen laut Satzung.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die in der Fassung vom 07. Mai 2020 vorliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für den Markt Mering mit den heute beschlossenen bzw. vorab besprochenen Änderungen wie folgt:

 

- In § 2 Abs. 5 wird das Wort "Ältestenrat" durch die Worte "Bürgermeister- und

  Fraktionssprecherunde"  ersetzt.

 

- In § 3 Abs. 2 werden die Worte "des Ältestenrates" durch die Worte "der Bürgermeister- und

  Fraktionssprecherrunde"  ersetzt.

 

- In § 3 Abs. 2 werden nach den neuen Worten "der Bürgermeister- und Fraktionssprecherrunde"

  die  Worte "und Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses" eingefügt.

 

- In § 3 Abs. 2 wird die monatliche Pauschale für den Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses

  auf 75 € festgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:   25 : 0

 

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