Die bislang gültige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts aus dem Jahr 2014 ist den geänderten Verhältnissen anzupassen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Markt Mering benötigt auf Grund der Artikel 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 GO eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Darin sind im Wesentlichen zu bestimmen:
- Die Zusammensetzung des Marktgemeinderates
- Anzahl, Art und Größe der Ausschüsse
- Die Entschädigungsleistungen für die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
- Die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters
- Die Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister und
- Der Ortssprecher
In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen Bürgermeister, den künftigen Fraktionen und der Verwaltung am 22. April 2020 wurden folgende wesentliche Änderungen festgehalten:
- Einrichtung eines neuen Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- Einrichtung eines Ältestenrates
- Anpassung von Entschädigungsleistungen unter dem Gesichtspunkt eines Quervergleichs mit anderen Kommunen und des Arbeitsaufwandes
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für Entschädigungsleistungen laut Satzung.